Entbindungserklärung von der Schweigepflicht
Insbesondere Ärzte, aber auch Angehörige anderer Heilberufe, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. unterliegen der Schweigepflicht. Die erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere bei Körperverletzungen (Verkehrsunfall, Schlägerei usw.), aber auch im Rahmen von Arzthaftungsverfahren (Kunstfehler, mangelnde Aufklärung) setzt aber die genaue Kenntnis der Krankenunterlagen durch den Rechtsanwalt voraus. Deshalb benötigen wir in solchen Verfahren ihre Erklärung über die Schweigepflichtsentbindung, die wir nachstehend für sie zum Download bereithalten.
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